VERNETZUNG
Der Sun Tracker richtet sich automatisch an der Sonne aus.

Von der in der Schweiz genutzten Endenergie werden rund 50 Prozent in Gebäuden und ein Drittel durch die zunehmende Mobilität beansprucht. Die Building Technologies Division der Siemens Schweiz AG hat deshalb das Projekt «Solare Mobilität» ins Leben gerufen. In der Niederlassung in Steinhausen sind seit Anfang 2012 Photovoltaikanlagen in Betrieb, die mit eCar-Ladestationen und Green Building Informationsbildschirmen vernetzt sind.

AGB

 

Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Axel Springer Schweiz AG sowie Haustech und dem Kunden. Abweichende Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen des Kunden gelten nicht. Durch Klick auf «AGBs» in der Steuerleiste hat der Kunde die Möglichkeit, die jeweils massgeblichen AGBs unentgeltlich herunter zu laden bzw. auszudrucken.

Bestellungen dürfen vom Kunden nur in Auftrag gegeben werden, wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von Haustech anerkennt. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen massgeblich an.

Begründung des Vertragsverhältnisses
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Haustech kann dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Wochen annehmen.

Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Haustech kann den Vertrag mit einem Kunden ohne Begründung ablehnen.

Der Widerruf einer Abonnementbestellung muss innerhalb von 7 Tagen mittels eingeschriebenen Briefs an Axel Springer Schweiz AG, Aboservice, Postfach, 8021, erfolgen.

Lieferung und Leistung
Die regelmässige Belieferung beginnt ca. 3 bis 6 Wochen nach der Bestellung durch den Abonnenten, Einzelheiten werden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

Der Abobezug ist nur innerhalb der Schweiz möglich. Ein Anspruch auf Lieferung ausserhalb der Grenzen besteht nicht.

Alle genannten Bezugspreise verstehen sich inkl. Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlung
Dem Haustech zustehende Bezugsgebühren sind unmittelbar nach Rechnung durch Haustech jeweils im Voraus fällig.

Der Bezugspreis der Zeitschrift unterliegt der geltenden Preisbindung. Haustech wird daher den Bezugspreis anpassen, wenn ein Verlag den Preis ändert. Eine Preiserhöhung berechtigt nicht zur ausserordentlichen Kündigung.

Das Inkasso liegt beim jeweiligen Dienstleistungsunternehmen.

Daten
Der Kunde steht dafür ein, dass alle von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäss und vollständig sind. Der Kunde verpflichtet sich, alle eintretenden Änderungen der gemachten Registrierungsangaben unverzüglich mitzuteilen. Änderungen der Lieferadresse sind mindestens 4 Wochen vorher mitzuteilen. Insbesondere fehlende Zustellungen des Titels aufgrund der Nichtmitteilung einer geänderten Adresse des Kunden fallen nicht in den Haftungsbereich von Haustech.

Die Einverständniserklärung des Kunden für die Unterbreitung von weiteren Angeboten in schriftlicher, telefonischer oder elektronischer Form (E-Mail) ist freiwillig und beeinflusst nicht die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt.

Der Kunde ist mit der automatisierten Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Haustech verarbeitet die personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.

Beendigung des Vertrages
Kündigungen sind je nach Aktion elektronisch oder schriftlich auszusprechen.

Es gelten folgende Kündigungsfristen:

  • Ein auf mindestens 1 Jahr abgeschlossenes Prämienabonnement oder Jahresabonnement verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Kunde nicht bis 6 Wochen vor Ablauf gekündigt hat.
  • Ein auf 6 Monate abgeschlossenes Halbjahresabonnement verlängert sich automatisch, wenn der Kunde nicht bis 4 Wochen vor Ablauf gekündigt hat. Danach ist das Abonnement jederzeit zum nächstmöglichen Heft kündbar.
  • Ein auf mindestens 6 Monate abgeschlossenes Geschenkabonnement verlängert sich automatisch um 6 Monate, wenn der Kunde nicht bis 6 Wochen vor Ablauf gekündigt hat. Ein auf mindestens 12 Monate abgeschlossenes Geschenkabonnement verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn der Kunde nicht bis 6 Wochen vor Ablauf gekündigt hat.

Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Zürich.

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